Folgende Sachkundeprüfungen führen wir für Sie durch:
Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren gemäß ASR A1.7:
Als Betreiber von kraftbetätigten Türen und Toren in gewerblich und privat genutzten
Bereichen, gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 sind Sie verpflichtet, mindestens
einmal jährlich eine Überprüfung durch einen Sachkundigen inkl. einer
Schließkraftmessung durchführen zu lassen.
Bei der Prüfung wird der Zustand und die Sicherheit der jeweiligen Anlage geprüft. Jede
geprüfte Anlage wird mit einer Prüfplakette versehen und ein Prüfprotokoll wird erstellt.
Der Betreiber derartiger Anlagen ist persönlich haftbar, wenn es zu einem Sach- oder
Personenschaden kommt.
Wir führen Wartungen und UVV-Prüfungen nach der aktuellen Arbeitsstättenregelung
ASR A1.7, für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore durch, dies beinhaltet auch die
notwendige Kraftmessung nach Norm DIN EN 13241-1.
Wartungsintervalle: Standard ist 1x jährlich bzw. nach Vorgabe des Herstellers der Anlage
oder bei hoher täglicher Betätigungszahl auch 1/2 jährlich
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Wartung Ihrer Tore bzw. erarbeiten mit
Ihnen einen Wartungsvertrag.
Die Wartung beinhaltet eine Funktions- und Sichtprüfung nach ASR A1.7 und zusätzlich
werterhaltenden Maßnahmen, wie Fetten, Festziehen der Scharnierschrauben usw., mit
der Sie die Lebenserwartung Ihres Tores verlängern. Mängel bzw. Schäden werden
frühzeitig erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden.
Kosten auf Anfrage
weitere Info´s gibt es hier